Kanzlei Ludolph - Rechtsgebiete

Rechtsgebiete

Die Kanzlei Ludolph ist eine seit 20 Jahren in Halle (Saale) tätige Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei. Unsere Anwälte finden Lösungen für anspruchsvolle (steuer-) rechtliche Fragestellungen.

Wir betreuen Unternehmen und Privatpersonen und verstehen uns als modernes Dienstleistungsunternehmen, das den Mandanten in den Mittelpunkt seines Handelns stellt. Dessen Zufriedenheit ist unser erstes Gebot.

Als Ihr umfassender steuerlicher Berater gehören folgende Dienstleistungen zu unserem Kernbereich:

Steuerrecht

Die Kanzlei Ludolph ist eine integrierte Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei. Dies hat den Vorteil, dass sämtliche buchhalterischen und steuerrechtlichen Dienstleistungen „in einem Hause“ vereint sind, das einer optimalen Interessenwahrnehmung dient.

Sobald sich im Rahmen der traditionellen Tätigkeit einer Steuerkanzlei, die z.B. das Erstellen von Jahresabschlüssen, die Anfertigung von Steuererklärungen, die Unterstützung bei Betriebsprüfungen und die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen sowie die Durchführung der Finanz- und Lohnbuchhaltung umfasst, rechtliche Probleme oder Beratungsbedarf ergeben, steht Ihnen ein Fachanwalt für Steuerrecht zur Verfügung.

Diese Kombination hat sich inzwischen über Jahre bewährt und führt insbesondere bei mittelständischen Unternehmen zu einer optimalen Beratung. Denn hier bietet die von der Kanzlei angebotene Verknüpfung von traditioneller Steuerberatertätigkeit und rechtsberatender Tätigkeit von der Phase der Gründung eines Unternehmens an, über die der notwendigen Vertragsgestaltungen, Umstrukturierungen und fortlaufenden betriebswirtschaftlichen Beratung bis hin zur Ausarbeitung zukunftsorientierter Konzepte, eine umfassende Betreuung.

Insbesondere ist es uns möglich, Sie auch in sämtlichen Rechtsstreitigkeiten gegenüber den Finanzbehörden und vor den Finanzgerichten zu vertreten.

Gesellschafts- und Handelsrecht

Gesellschaftsrechtlicher Beratungsbedarf entsteht für ein Unternehmen häufig nicht nur bei wichtigen strategischen Entscheidungen, sondern auch im ganz alltäglichen Geschäft.

Die Kanzlei Ludolph berät Ihr Unternehmen umfassend auf allen Gebieten des Gesellschafts- und Handelsrechts. Das Beratungsspektrum reicht dabei von der Rechtsformwahl und der Gesellschaftsgründung über die Begleitung in gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen bis zur Restrukturierung im Krisenfall.

Unsere Beratung ist exakt auf die von Ihnen verfolgten wirtschaftlichen Ziele zugeschnitten. Bei der Gestaltung der Gesellschaftsverträge entwickeln wir mit Ihnen individuelle Lösungen und berücksichtigen insbesondere steuerrechtliche Optimierungsmöglichkeiten.

Wir sind Ihr Ansprechpartner bei der Gestaltung Ihrer Unternehmensnachfolge sowie bei der Strukturierung und Weitergabe Ihres Vermögens an die nächste Generation. Wir entwerfen eine auf Ihr Unternehmen und Ihre persönliche Situation zugeschnittene Nachfolgeplanung und begleiten die Umsetzung durch Ausarbeitung der entsprechenden Verträge und letztwilligen Verfügungen. Dabei fließt unsere erb-, familien-, gesellschafts- und steuerrechtliche Kompetenz mit in die Beratung ein.

Erbrecht

Die Kanzlei Ludolph berät Sie nicht nur bei der Weitergabe Ihres eigenen Vermögens an die nächste Generation, sondern auch bei der Verteilung von vererbten Vermögen unter den Berechtigten.

Unter Berücksichtigung Ihrer konkreten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gestalten wir für Sie Testamente, Erbverträge sowie Vorsorgevollmachten und behalten dabei nicht nur die Rechte etwaiger Pflichtteilsberechtigten, sondern auch die steuerlichen Folgen der Vermögensübertragungen fest im Blick.

Wir sind Ihr Ansprechpartner für die Geltendmachung oder auch Abwehr  von Erb- und Pflichtteilsansprüchen als Erbe, Vermächtnisnehmer, Auflagebegünstigter oder Pflichtteilsberechtigter. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung von Auskunftsansprüchen und beraten Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Testamentsvollstrecker, insbesondere im Rahmen der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. 

Mietrecht

Das Mietrecht stellt ein Rechtsgebiet dar, mit dem fast jeder einmal auf Vermieter- oder Mieterseite konfrontiert ist. In unserer Kanzlei stehen Ihnen Rechts- und Fachanwälte für mietrechtliche Probleme zur Verfügung, die über eine jahrelange Erfahrung in diesem Bereich verfügen und Ihnen bei sämtlichen Problemen des Mietrechts (wie z.B. Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhung, Schönheitsreparaturen, Kaution, Mängel der Mietsache etc.) gern zur Seite stehen.

Dabei sind wir zwar bestrebt, pragmatische Lösungen zu finden, die gegebenenfalls eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden, können aber auch mit einer langjährigen Prozesserfahrung aufwarten, die die Entwicklung der Rechtsprechung und die Meinungsbildung in der einschlägigen Fachliteratur stets im Blick hat. Darüber hinaus stehen wir Ihnen aber auch bei Mietvertragsverhandlungen und Gestaltung von Mietverträgen im Wohn- und vor allem auch im Gewerberaummietrecht zur Verfügung.

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht umfasst die rechtliche Regelung der Beziehung zwischen Wohnungseigentümern sowie zu dem Verband der Wohnungseigentümer, dem Verwalter und schließlich gegenüber Dritten.

Ähnlich wie im Bereich der Vermietung bietet auch das Wohnungseigentum aufgrund des „täglichen Miteinanders“ erhebliches Konfliktpotential, was sich auch an der nicht unerheblichen Anzahl gerichtlicher Auseinandersetzungen widerspiegelt. Dabei wird immer wieder deutlich, dass sich die Erwerber von Wohnungseigentum der Rechte, aber auch der Pflichten, die der Eintritt in die Wohnungseigentümergemeinschaft mit sich bringt, nicht immer bewusst sind.

Wir stehen dem einzelnen Wohnungseigentümer, insbesondere aber auch den Wohnungseigentümergemeinschaften und den von uns vertretenen Verwaltern beratend, aber auch prozessführend, zur Seite. Gern betreuen wir Sie bei der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum, aber auch bei dessen Erwerb. Die von uns betreuten Wohnungseigentumsgemeinschaften unterstützen wir bei der Vorbereitung von Beschlüssen sowie Eigentümerversammlungen und stehen ihnen auch bei sonstigen Fragen kurzfristig beratend zur Verfügung.

Unser Ziel ist es, durch eine stetige beratende und betreuende Funktion, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Sofern dies nicht möglich ist, stehen wir dem einzelnen Eigentümer sowie dem Verband der Wohnungseigentümer selbstverständlich auch für die gerichtliche Durchsetzung ihrer Rechte (z.B. Durchsetzung von Zahlungsansprüchen, Beschlussanfechtung, gemeinschaftswidrigem Verhalten etc.) zur Verfügung.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht stellt ein Rechtsgebiet dar, mit dem zwangsläufig nahezu jeder einmal auf Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite konfrontiert ist. Wir stehen Ihnen in sämtlichen Fragen des Arbeits- und Dienstvertragsrechts sowie verwandten Rechtsgebieten, wie z.B. dem Sozialversicherungsrecht, zur Verfügung. Dabei nehmen wir sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Interessenvertretung sowohl von Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern wahr. Auch stehen wir mittelständischen Arbeitgebern ständig beratend zur Seite. Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten bundesweit.

Verkehrsrecht - Verkehrsbußgeldrecht

Das Risiko, verschuldet oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden oder sich dem Vorwurf einer verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeit, wie z.B. das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, das Nichteinhalten gebotener Abstände oder Rotlichtverstoß, ausgesetzt zu sehen, trägt nahezu jeder von uns.

Wir stehen Ihnen dabei in der zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit dem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung, aber auch in der Frage, inwieweit der Schaden gegebenenfalls durch die eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung zu regulieren ist, gern zur Verfügung.

Dabei kann gerade auch die außergerichtliche Interessenvertretung einer schnellen und vollständigen Abwicklung des Schadensereignisses dienen und dafür Sorge tragen, dass auch sämtliche der Ihnen als Geschädigten zustehenden Ansprüche - von der Unkostenpauschale bis zum Schmerzensgeld - durchgesetzt und Sie dahingehend beraten werden, inwieweit die Inanspruchnahme von Rechten in Ihrer Situation geboten erscheint. Hier gilt der Grundsatz, dass Ihnen die möglichst frühzeitige Einholung anwaltlichen Rates unnötige eigene Auseinandersetzungen erspart und für eine effektive Schadensregulierung steht. Allerdings können wir auch einschätzen, wann eine außergerichtliche Schadensregulierung nicht mehr zielführend ist und eine gerichtliche Interessenwahrnehmung zur Durchsetzung Ihrer Rechte geboten erscheint.

Häufig sehen sich Verkehrsteilnehmer einerseits im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen, aber auch völlig unabhängig hiervon mit dem Vorwurf eines Fehlverhaltens konfrontiert, welches eine Ordnungswidrigkeit und schlimmstenfalls eine Straftat darstellen könnte. Auch in diesen Fällen stehen wir für Ihre Interessenvertretung zur Verfügung. Wir beraten Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Betroffener oder Beschuldigter und übernehmen Ihre Verteidigung vor der Behörde und vor Gericht.

Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht befasst sich mit der rechtlichen Beziehung zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Es umfasst sämtliche Versicherungssparten, von der Krankenversicherung bis zur Gebäudeversicherung.

Wann ist meine Versicherung berechtigt, die Regulierung im Versicherungsfall zu verweigern? Welche Obliegenheiten und Pflichten hat der Versicherungsnehmer gegenüber seiner Versicherung? Welche Rechte hat der Versicherte gegenüber seinem Versicherer?

All das sind Fragen, die sich fast jedem einmal stellen, da man heutzutage in der Regel für viele Risiken des täglichen Lebens versichert ist und sich hieran oftmals Auseinandersetzungen zwischen Versichertem und Versicherer anschließen.

Ein versicherungsrechtliches Problem kann sich dabei zunächst aus einem ganz anderen Rechtsgebiet entwickeln. In der anwaltlichen Praxis stellt sich hierbei z.B. häufig die Frage, ob der Mandant hinsichtlich der streitgegenständlichen Rechtsfrage rechtschutzversichert ist und daher das Kostenrisiko nicht tragen muss. Aber auch andere Bereiche, wie z.B. das Verkehrsunfallrecht oder das Mietrecht stehen sehr oft im Zusammenhang mit versicherungsrechtlichen Problemen.

Wir stehen Ihnen daher sowohl rechtsübergreifend als auch versicherungsrechtsspezifisch zur Seite und nehmen dabei zwar auch die Rechte von Versicherungen, gern aber auch von Versicherungsnehmern sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich war.

Insolvenzrecht

Unternehmenskrisen fordern häufig einschneidende, schnelle und oftmals auch schmerzhafte Umstrukturierungen in wirtschaftlicher wie rechtlicher Hinsicht.

Die Kanzlei Ludolph berät Sie bereits im Vorfeld einer Unternehmenskrise damit Sie frühzeitig geeignete Maßnahmen ergreifen können, um entweder eine Insolvenz zu vermeiden oder zumindest keine Fehler begehen, die strafrechtliche Konsequenzen haben können. Wir beraten Sie in allen krisen- und insolvenznahen Fragestellungen Ihres Unternehmens und entwickeln mit Ihnen tragfähige Sanierungsstrategien.

Als Gläubiger eines wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmens müssen Sie demgegenüber darauf achten, ihre Forderungen so weit wie möglich insolvenzfest zu sichern und im Insolvenzverfahren ihre Rechte geltend zu machen. 

Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich bei der Insolvenzantragstellung,  der Durchführung außergerichtlicher Einigungsversuche - auch im Privatinsolvenzverfahren -, der Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor und im Insolvenzverfahren, der Abwehr von Anfechtungsansprüche und stehen selbstverständlich auch für die gerichtliche Durchsetzung ihrer Rechte zur Verfügung.

Sozialrecht

Das Sozialrecht / Sozialversicherungsrecht ist eines der umfangreichsten Gebiete des deutschen Rechts, denn es betrifft unmittelbar jeden Bürger und es greift in alle Lebensbereiche ein.

Oftmals ergeben sich die Berührungspunkte erst in schwierigen Lebenssituationen, wie Krankheit, Behinderung und im Alter. In diesen Fällen ist fast jeder auf Leistungen nach dem Sozialrecht angewiesen. Angesichts immer knapper werdender Kassen und dem demografischen Wandel werden Sozialleistungen zunehmend restriktiver gewährt und die überdurchschnittlich hohe Erfolgsquote von Klageverfahren vor den Sozialgerichten zeigt auf, dass das Vertrauen in die korrekte Entscheidungspraxis der Behörden, Ämter und Krankenkassen nicht immer gerechtfertigt ist.

Die Kanzlei Ludolph ist Ihr Ansprechpartner, Ihre Ansprüche gegenüber Behörden, Ämter und Krankenkassen außergerichtlich und auch gerichtlich durchzusetzen.

Privates Bau- und Architektenrecht

Das private Bau- und Architektenrecht regelt in Abgrenzung zum öffentlichen Baurecht (z.B. Baugenehmigung) die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten (Auftraggeber, Architekt, Planer, Ingenieur, Auftragnehmer).

Wir sind Ihr Ansprechpartner für die vertragliche Ausgestaltung baurechtlicher Verträge, gleich ob es sich um Architekten-, Ingenieurverträge, Einheitspreis-, Detail-Pauschal-, Gobal-Pauschal-, GMP- oder Partneringverträge handelt. Wir beraten Sie von der Vertragsgestaltung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Zu unserer täglichen Arbeit gehört die fachkompetente baurechtliche Begleitung Ihrer Baumaßnahme. Die frühzeitige Einbeziehung rechtlicher Kompetenz mit dem Ziel, Meinungsverschiedenheiten der Vertragspartner frühzeitig einer Klärung zuzuführen, ist ein wirtschaftliches Erfolgskonzept.

Auch eine ausgewogene Vertragsgestaltung und eine klare Risikozuordnung kann nicht immer verhindern, dass es zu Differenzen und Streitigkeiten zwischen den Baubeteiligten kommt. In diesem Fall setzen wir auf außergerichtliche Konfliktlösungsverfahren zum Interessenausgleich, scheuen aber auch die streitige Auseinandersetzung nicht.

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